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Morgen, am 27. Februar 2024, wird eine seit langem bestehende Gesetzeslücke endlich geschlossen: Dann wird ein neuer § 62d des Aufenthaltsgesetzes in Kraft treten. Dieser schreibt vor, dass Menschen, die in Abschiebungshaft genommen werden sollen, in diesem Verfahren auf jeden Fall eine Anwältin oder einen Anwalt als Beistand erhalten müssen.
Mehr als 50 Organisationen fordern den Bundestag sowie die Bundesminister*innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei „eines Rechtsstaates unwürdig“, so die Unterzeichner eines Positionspapiers.
Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Zusammen mit mehr als 44 weiteren Organisationen fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung.