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Bundesrichter bestätigen Einreiseverbot bei fehlendem Deutsch |
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Leipzig, 30. März 2010. Ausländern ohne deutsche Sprachkenntnisse kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die Einreise verweigert werden. Diese seit 2007 im deutschen Aufenthaltsgesetz festgehaltene Regelung verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied der 1. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts am Dienstag in Leipzig (Az.: BverwG 1 C 8.09). Die Regelung diene vielmehr der Integration sowie der Verhinderung von Zwangsehen. Pro Asyl kritisierte, dass die neue Verschärfung nicht mit der EU-Richtlinie zum Familiennachzug im Einklang steht. Das Bundesverwaltungsgericht habe eigenmächtig das zugrunde liegende Europarecht zulasten der Betroffenen ausgelegt und die Frage nicht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes / Pressemitteilung Pro Asyl) |
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Kardinal Sterzinsky: Schulbesuch für Kinder ohne Aufenthaltsstatuts zügig realisieren |
Berlin, 3. März 2010. Zum Auftakt der VI. Jahrestagung Illegalität hat der Erzbischof von Berlin, Kardinal Georg Sterzinsky, den Willen der neuen Bundesregierung begrüßt, die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch von Kindern ohne Aufenthaltsstatus zu schaffen. Vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Bundesländer in diesen Fragen forderte er am Mittwochabend in Berlin beherztes und zügiges Handeln auf allen Ebenen: „Für jeden einzelnen Jungen und jedes einzelne Mädchen ist es wichtig, möglichst schnell die Schule besuchen zu können, um gute Zukunftschancen zu haben und den Teufelskreis aus Armut und Illegalität verlassen zu können.“ Entscheidend sei dabei der politische Wille, auch komplexe verwaltungs- und verfahrensrechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen. (weiter) |
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5 Jahre Berliner Härtefallkommission: Mitglieder ziehen positive Bilanz |
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Berlin, 19.02.2010. „Die Berliner Härtefallkommission ist zu einer tragenden Säule einer an humanitären Gesichtspunkten ausgerichteten Aufenthaltspolitik geworden“ – dieses Fazit zieht der Integrationsbeauftragte Günter Piening mit Blick auf das 5-jährige Bestehen dieser Einrichtung. „Wenn man bedenkt, dass Berlin bundesweit gut ein Viertel der positiv beschiedenen Härtefälle stellt, dann lässt sich daraus ermessen, wie wichtig dieses Engagement für Menschen geworden ist, die durch das Netz der regulären Aufenthaltsregelungen nicht aufgefangen werden.“ Im vergangenen Jahr wurde in Berlin in 134 Fällen positiv entschieden; dadurch erhielten 237 von Abschiebung bedrohte Personen eine Aufenthaltserlaubnis. In den letzten fünf Jahren haben in Berlin 1843 Personen durch die Arbeit der Härtefallkommission einen Aufenthaltstitel erhalten. (Zur Pressemitteilung des Integrationsbeauftragten / Statement von P. Martin Stark SJ, Vertreter des Erzbistums Berlin der Härtefallkommission / Pressemitteilung des Berliner Flüchtlingsrates ) |
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