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Deutschland bei Schutzgewährung im europäischen Mittelfeld |
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Brüssel, 13. Oktober 2009. Ende September hat das Europäische Statistikamt Eurostat Zahlen über Asylanträge und Schutzgewährung in verschiedenen europäischen Staaten für das zweite Quartal 2009 veröffentlicht. Hiernach liegt Deutschland beim Anteil der positiven Entscheidungen über einen Schutzantrag (sei es eine Flüchtlingsanerkennung, sei es die Zuerkennung des subsidiären Schutzes oder die Gewährung eines humanitären Aufenthaltes) an der Gesamtzahl aller Entscheidungen gerade einmal im Mittelfeld. Der Schutzanteil ist in Malta, Österreich oder Polen besondes hoch, während er in Griechenland erschreckend niedrig bleibt. Schutzgewährung bleibt in Europa ein Lotteriespiel. (weiter) |
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Vatikan beklagt „tragische Flüchtlings-Misere“ |
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Genf/Brüssel, 2. Oktober 2009. „Wir beobachten, dass die tragische Misere von gewaltsam entwurzelten Menschen auf der ganzen Welt das Gewissen der Menschheitsfamilie nachhaltig belastet. Der internationalen Gemeinschaft fehlt offensichtlich der Wille oder die Fähigkeit, sich dem Leiden und der Verletzbarkeit dieser Menschen zu widmen.“ Mit diesen Worten hat der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf, Erzbischof Silvano M. Tomasi, am 29. September die zunehmende Nichtbeachtung des Prinzips des Non-Refoulement durch die Europäischen Staaten verurteilt und zu mehr internationaler Zusammenarbeit und Verantwortungsteilung aufgerufen, damit Asylanträge angemessen geprüft werden. Hintergrund dieser Bemerkungen sind die anhaltenden Rückschiebungen von Flüchtlingen von Italien nach Libyen ohne vorherige Prüfung ihres Asylersuchens und der zunehmende Druck durch die europäische Zuständigkeitsverordnung Dublin II auf das grundsätzlich mangelhafte Asylsystem. (Pressemitteilung / JRS Europe) |
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Papierlose können auf Vertraulichkeit ihrer Daten im Krankenhaus bestehen |
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24. September 2009. Durch die aktuellen Verwaltungsvorschriften zum AufenthG wird nun endlich bestätigt, dass die Patientendaten auch bei Sozialämtern geschützt bleiben müssen, wenn sie von einem Angehörigen eines gemäß §203 StGB der Schweigepflicht unterliegenden Berufes an das Sozialamt übermittelt werden. Das Sozialamt darf diese Daten dann nicht an die Ausländerbehörde oder andere Stellen weiter leiten. Der Bundesrat hatte den neuen Verwaltungsvorschriften zum Ausländerrecht am 18.09.2009 zugestimmt. Die von der Bundesregierung beschlossenen Entwürfe Allgemeiner Verwaltungsvorschriften zum AufenthG (BR-Drs. 669/09), zum FreizügG/EU (BR-Drs. 670/98) und zum AZRG sowie zur AZRG-DV (BR-Drs. 668/09) vom 27.07.2009 sind damit für die Ausländerbehörden verbindlich geworden. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG) |
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